Mittwoch, 9. Juli 2014

Flaschaussagen in Überschriften zum Leserfang

Ein Titel heute morgen in der Süddeutschen lautete

Rente mit 63 möglicherweise verfassungswidrig

Im Untertitel wird konkretisiert

Doch nun sagen Experten, dass die Ausnahmen bei der Rente mit 63 gegen das Grundgesetz verstoßen könnten.

Sollte man den Autoren sagen, dass es einen Unterschied zwischen dem Renteneintrittsalter und den Ausnahmen gibt. Nicht das Eintrittsalter, sondern die Ausnahmen sind kritisiert worden. Im Artikel steht es richtig. Warum, dann solch eine Aufgeladene unsinnige Überschrift? Wahrscheinlich, weil die Menschen wissen wollen warum die Rente mit 63 verfassungswidrig sein soll. Billiger Leserfang der funktioniert, aber nichts mit Journalismus zu tun hat.

Chris

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