Wir haben Post vom Generalbundesanwalt erhalten. Darin bestätigt er die Ermittlungen gegen Markus, mich und Unbekannt „wegen Verdachts des Landesverrats“ nach § 94 Strafgesetzbuch:
Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Nach dieser Beschreibung des Landesverrats müsste ein guter Teil der Bundesregierung gehen. Dort werden Staatsgeheimnisse an Unbefugte (wer definiert die?) weiter gegeben und der Bundesrepublik wird geschadet. Da die Bundesregierung aber scheinbar per Definition unfehlbar zu sein scheint, wird es wohl nicht dazu kommen. Stattdessen klagt man diejenigen, welche die Bürger und die Verfassung unseres Landes schützen an. Eine grandiose Vorstellung vom Rechts- und Demokratieverständnis unserer Regierung.
Chris
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