Mittwoch, 1. Dezember 2010

Schlichtung bei S21

Nun ist er da der Schlichterspruch. Dieser Ausgang war von Anfang an zwar zu erwarten, aber es war trotzdem schön mal alle Argumente zu sehen. Im Schlichterspruch bringt Heiner Geissler dann allerdings ein Argument, welches in meinen Augen nicht funktioniert. Die rechtliche Grundlage für dieses Projekt verbietet es dem Staat zurückzutreten und den Bau zu verbieten. Nur wenn die Bahn nicht bauen will ist ein Baustopp möglich. Nun sollte man wissen, dass trotz starker Bemühung der letzten Bundesregierungen die Bahn immer noch zu 100% den Bund gehört. Das heißt, dass dieser als Besitzer seinen Angestellten Grube auffordern kann das Bauvorhaben abzublasen. Das wäre rechtlich möglich und wurde natürlich nicht thematisiert. Das die S21 Gegner diesen Punkt nicht aufgegriffen haben wundert mich.

Chris

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