Mittwoch, 13. Mai 2015

Argumentation der Argumentlosen

Nun versucht die INSM mit Hilfe von zwei Professoren die TTIP Sorgen abzuwürgen. TTIP ist toll und es bedarf nur einer Aufklärung, damit wir alle daran glauben. Im Zentrum der Kritik stehen die Schiedsgerichte. Hier bringt Professor Freytag auf den Punkt warum man diese nicht braucht. Gedacht waren diese Gerichte für

Investoren (die) ins Ausland gingen, und zwar in Länder, die sich nicht durch eine ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit auszeichneten.

So wie ich es verstanden habe, sind wir stolz darauf eine ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit zu besitzen. Mit Hilfe der Schiedsgerichte soll diese ausgehebelt werden. Ein wesentlicher Aspekt der Rechtsstaatlichkeit ist, dass gleiches Recht für alle gilt. An Schiedsgerichten wird Fallbezogen verhandelt. D.h. es kann mal A und mal B als Ergebnis herauskommen. Dabei können A und B sich widersprechen, sind aber rechtlich bindend. Das Argument eines Herrn Freytag ist also, dass man Schiedsgerichte positiv sind, weil sie das Rechtssystem umgehen. Hierfür braucht man natürlich eine Motivation. Ein neoliberaler Professor, wäre kein neoliberaler Professor, wenn er nicht diese Motivation nicht dabei hätte. Sein "logisch fundiertes" Argument

Die Folge: Mehr Investitionen und damit mehr Wohlstand im Land.

Wenn man mit dem lachen fertig ist, kann man diese These und mehr ist es nicht hinterfragen.
Woher weiß Freytag, dass es mehr Investitionen geben wird?
Woher folgt, dass aus Investitionen automatisch Wohlstand für die Masse der Bevölkerung entstehen wird? Beispielsweise führen Investitionen in Form von Immobilienanlagen oder dem Bau von Luxusimmobilien in London zwar zu höheren Mietpreisen, aber sicher nicht zu einem Steigen des Wohlstandes der dort lebenden "normalen" Bevölkerung. Investitionen in den Bergbau führen lokal, durch Umweltverschmutzung, zu einem absinken des Wohlstandes.

Das heißt, dass das tolle Argument keines ist. Es müsste belegt werden. Das kann man aber nicht. Die Steigerung der Investitionsfreude 

weil die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls der Investition reduziert wird

ist auch zu hinterfragen. Wenn der Staat die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einer Investition reduziert, wie kann das im Interesse eines Liberalen sein. Vor allem, wenn große Unternehmen sich ein Schiedsgericht leisten können, kleine aber nicht. D.h. es gibt dort eine Ungleichbehandlung. Weiterhin werden Unternehmen bevorteilt die in beiden Ländern arbeiten. Diese können in beide Richtung klagen. Das führt beim Verbraucher- und Umweltschutz eher dazu, dass die Regeln verwässert und nicht verbessert werden.
Herr Freytag geht ignoranterweise davon aus, dass alles was gut für die Wirtschaft ist automatisch gut für die Menschen ist. Das funktioniert aber nicht. Im Fokus sollte der Mensch stehen, welcher sich der Wirtschaft bedient. Die Unternehmen sollen den Menschen dienen und nicht umgedreht. Es gibt kein Argument was für TTIP spricht. Die Angleichung der Normen kann auch ohne Schiedsgericht geschehen. Wenn notwendig geschieht es auch schon. Alles andere verspricht so gut wie keine Vorteile und die Argumente beruhen auf einer endlosen Kette von unbelegten Annahmen und Glauben. Jedem Studenten der eine Arbeit auf einer solchen Basis bei mir abgeben würde, würde nicht bestehen. Vielleicht ist es in der Ökonomie ja anders.

"Gegenargumente der INSM"
Aktuell werden Kommentare tatsächlich kommentiert. So kommt auf die Kritik an TTIP folgende Antwort.

Wenn ein Unternehmer im Rahmen bestehender Gesetze eine Geschäftsidee umsetzt und umfangreiche Investitionen tätigt, der Gesetzgeber aber dann durch ein Gesetz ihm die komplette Geschäftsgrundlage entzieht, muss er doch eine Entschädigung bekommen - meine ich persönlich. 

Spannend daran ist, dass niemand den Unternehmen eine Entschädigung abspricht. Es wird stillschweigend davon ausgegangen, dass diese nur durch ein Schiedsgericht eingeklagt werden können. Vor allem ist das Argument konstruiert. Die komplette Geschäftsgrundlage wird nie entzogen werden. Es gibt in aller Regel Übergangszeiten und Ausnahmeregeln (Bspw. Ziele für den Umweltschutz). Es kann vor Gericht durch die Unternehmen geklagt werden. Schließlich gibt es ein Grundgesetz, welches Eigentum auch von Unternehmen schützt.
Die Fragen die sich aus den Schiedsgerichten und dem Schutz der Investitionen ergeben liegen eigentlich auf der Hand. Wann darf man denn Gesetze ändern? Wenn die Investitionen bereits abgeschrieben sind, vorher schon oder gar nicht? Wofür bedarf es eines Schiedsgerichts? Die Entscheidung die dort getroffen werden beeinflussen die Entscheidungsträger denen ich als Bürger eine gewisse Macht verleihe. Letztenendes wird der Souverän durch diese Schiedsgerichte entmündigt, da er die Entscheidungsträger nicht abwählen kann. Das halte ich in einer Demokratie für fragwürdig. Auch im Sinne des Liberalismus ist es fragwürdig. 

Wie kann ich denn als Liberaler, für eine Vergabe von Macht an eine quasistaatliche Institution sein, welche man nicht kontrollieren kann?

Chris

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