Donnerstag, 11. Oktober 2012

Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Der BFH, das höchste deutsche Gericht für Steuerfragen, beanstandete, dass Betriebsvermögen weitgehend oder vollständig von der Erbschaftsteuer verschont werde. Dies sei eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“. Zulässig wäre eine so weitgehende Verschonung nur, wenn die Weiterführung von Unternehmen durch die Erbschaftsteuer sonst in der Regel gefährdet wäre, wofür es aber keine Anhaltspunkte gebe.
 
Endlich wird von einem Gericht die Ausrede "Wir müssen Arbeitsplätze und Unternehmen schützen" zur Erbschaftssteuervermeidung in Frage gestellt. Mir kann niemand erzählen, dass ein Unternehmen bei einer moderaten Erbschaftssteuer und einer vernünftigen Steuerfreibetragshöhe nicht einige Prozent Versteuerung vertragen kann. Vor allem tritt eine solche Vererbung nicht spontan auf, sondern ist planbar. Auch die Zahlung der Steuer kann oder könnte man über einen gewissen Zeitraum laufen lassen. Eine Zerstörung der Familienbetriebe wird daraus nicht resultieren.
 
Chris

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