Urteil im Sinne der Verbraucher: Der Bundesgerichtshof hat die Anhebung von Gaspreisen für unwirksam erklärt. Die Versorger dürfen keine Verträge aufsetzen, in denen nur das Recht auf Preiserhöhung, nicht aber die Pflicht zur Senkung bei fallenden Kosten festgeschrieben wird.
Quelle: Spiegel
Anmerkung: Wenn Gerichte die Preise klären müssen scheint der freie Markt nicht ganz so gut zu funktionieren. Aber uns kann es egal sein, wenn die Preise gleich.
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